| Geburtsdatum | 22.09.2004 |
|---|---|
| Alter | 21 |
| Nat. |
Niederlande |
| Größe | 1,93m |
| Vertrag bis | 30.06.2027 |
| Position | Mittelstürmer |
| Fuß | links |
| Akt. Verein | MSV Duisburg |
Leistungsdaten: 25/26
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 18 | 5 | 2 | ||
![]() | Tweede Divisie | 13 | 5 | 2 | |
![]() | 3. Liga | 4 | - | - | |
![]() | Niederrheinpokal | 1 | - | - | |
Andy Visser [MSV Duisburg]
01.09.2025 - 19:52 Uhr
Mit Andy Visser wechselt ein viel versprechender junger Stürmer aus den Niederlanden zum Spielverein. In ZebraStreifen wird er mit der Rückennummer 30 auflaufen.
Der 20-jähige hat seit 2023 für Vitesse Arnhem gespielt und ist nach dem Lizenzentzug für den Traditionsverein ohne neuen Club gewesen. Neben neun Einsätze in der Ere-Divisie stehen 30 Spiele in der (zweitklassigen) Keuken Kampioen Divisie in seiner Vita.
Das ist Andy Visser
Geburtsort: Dieren
Geburtsdatum: 22. September 2004
Größe: 1,93 Meter
Gewicht: 85 kg
Bisherige Vereine: Vitesse Arnhem, MASV Arnhem, VV Dieren
Der 20-jähige hat seit 2023 für Vitesse Arnhem gespielt und ist nach dem Lizenzentzug für den Traditionsverein ohne neuen Club gewesen. Neben neun Einsätze in der Ere-Divisie stehen 30 Spiele in der (zweitklassigen) Keuken Kampioen Divisie in seiner Vita.
Das ist Andy Visser
Geburtsort: Dieren
Geburtsdatum: 22. September 2004
Größe: 1,93 Meter
Gewicht: 85 kg
Bisherige Vereine: Vitesse Arnhem, MASV Arnhem, VV Dieren
Dieser Beitrag wurde zuletzt von maugna am 01.09.2025 um 19:53 Uhr bearbeitet Zeige Ergebnisse 1-9 von 9.
01.09.2025 - 20:19 Uhr
Aufbau Stürmer, aber keinen Konkurrenz
02.09.2025 - 07:04 Uhr
Herzlich Willkommen, kenn dich nicht, kann nur ein Vorteil sein.
02.09.2025 - 11:33 Uhr
Auch ein herzliches Willkommen im Zebrastall von mir.
Wünsche dir eine schnelle Integration ins Team und dass du dich hier wohlfühlt.
Hau rein !!!
Wünsche dir eine schnelle Integration ins Team und dass du dich hier wohlfühlt.
Hau rein !!!
02.09.2025 - 15:11 Uhr
Habe mich mit einem Niederländer über ihn unterhalten und nur gutes gehört.
Willkommen in Duisburg, Andy!!
Willkommen in Duisburg, Andy!!
02.09.2025 - 23:10 Uhr
Freue mich über jeden, willkommen....
ABER..... ob Visser oder Zahmel....und Z soll woanders erstmal Praxis lernen...
Bin gespannt
ABER..... ob Visser oder Zahmel....und Z soll woanders erstmal Praxis lernen...
Bin gespannt
04.09.2025 - 20:01 Uhr
Das verrückte ist ja, dass Vitesse gegen den Lizenzentzug geklagt hat und gestern Recht bekommen hat. Viele Spieler haben den Verein aber mittlerweile verlassen ( unter anderem der Sohn von Huntelaar —> PSV). Lizenz ist wieder da, Spieler weg. Was ein Chaos das der KNVB da veranstaltet hat. Insofern: alles richtig gemacht Andy.
06.09.2025 - 08:43 Uhr
Zitat von Oldskul
Das verrückte ist ja, dass Vitesse gegen den Lizenzentzug geklagt hat und gestern Recht bekommen hat. Viele Spieler haben den Verein aber mittlerweile verlassen ( unter anderem der Sohn von Huntelaar —> PSV). Lizenz ist wieder da, Spieler weg. Was ein Chaos das der KNVB da veranstaltet hat. Insofern: alles richtig gemacht Andy.
Das verrückte ist ja, dass Vitesse gegen den Lizenzentzug geklagt hat und gestern Recht bekommen hat. Viele Spieler haben den Verein aber mittlerweile verlassen ( unter anderem der Sohn von Huntelaar —> PSV). Lizenz ist wieder da, Spieler weg. Was ein Chaos das der KNVB da veranstaltet hat. Insofern: alles richtig gemacht Andy.
Könnte aber zur Folge haben, dass man jetzt eine Ausbildungsentschädigung für ihn zahlen muss.
06.09.2025 - 11:05 Uhr
Zitat von 555-Nase
Könnte aber zur Folge haben, dass man jetzt eine Ausbildungsentschädigung für ihn zahlen muss.
Könnte aber zur Folge haben, dass man jetzt eine Ausbildungsentschädigung für ihn zahlen muss.
Rechtlich interessanter Einwand, aber ich denke dass das zu diesem Zeitpunkt kein Thema ist. Die Rede ist ja in einem Artikel hier auf TM von "Aussetzung" des Lizenzentzugs, nicht von "Lizenz rückwirkend zurückerhalten". Ehrlich gesagt musste ich mir auch Hilfe holen bei meinem Rechtsberater ChatGPT. 😉
Es heißt da:
Zitat von ChatGPT
Der Fall wirft eine sehr interessante Frage auf, bei der sportliches Verbandsrecht, Arbeitsrecht und Vertrauensschutzprinzipien zusammentreffen.
🎯 Ausgangslage zusammengefasst
Spieler Andy Visser wurde vom MSV Duisburg verpflichtet, nachdem Vitesse Arnheim die Lizenz entzogen wurde.
Zum Zeitpunkt des Transfers galt Vitesse nicht mehr als Profiverein (nach nationalem und ggf. FIFA-Standard).
Nun hat Vitesse gerichtlich die Lizenz zurückerstritten – es stellt sich also heraus, dass der Lizenzentzug unrechtmäßig war.
Die zentrale Frage lautet:
Muss der MSV Duisburg nachträglich noch eine Ausbildungsentschädigung an Vitesse zahlen, obwohl beim Transferzeitpunkt der Club als nicht-lizenziert galt?
🔍 Relevante rechtliche und sportrechtliche Grundlagen
1. FIFA-Reglement über Status und Transfer von Spielern (FIFA RSTP)
Art. 20 i. V. m. Anhang 4 regelt die Ausbildungsentschädigung.
Voraussetzungen:
Der Spieler ist unter 23 Jahre alt (bei Vertragsschluss).
Es handelt sich um einen internationalen Transfer.
Der Spieler war in einem anderen Verein ausgebildet worden.
Ziel: Ausbildung soll finanziell kompensiert werden, unabhängig davon, ob eine Ablöse fließt.
🔧 Juristische Kernfragen
1. War Vitesse zum Zeitpunkt des Transfers formal ein Ausbildungsverein?
Zum Zeitpunkt des Transfers hatte Vitesse keine Lizenz. Das heißt, sie konnten keinen Profispielerstatus vermitteln, was normalerweise Voraussetzung für eine Entschädigung ist.
Wenn die Lizenz nachträglich rückwirkend durch ein Gerichtsurteil wiederhergestellt wurde, stellt sich die Frage, ob Vitesse damit rückwirkend wieder als ausbildender Verein anzusehen ist.
→ Kernfrage: Gilt das Urteil rückwirkend oder nur ex nunc (ab jetzt)?
Bei Rückwirkung: Ausbildungsentschädigung wäre fällig.
Ohne Rückwirkung: MSV war im guten Glauben, dass der Verein nicht mehr anspruchsberechtigt ist → keine Entschädigung.
2. Gilt der Wechsel formal als „ablösefrei“ oder als „Transfer“?
Wenn der Spieler durch den Lizenzverlust vereinslos wurde, dann gilt der Transfer als ablösefrei – und es besteht grundsätzlich keine Ausbildungsentschädigung, wenn kein ausbildender Verein mehr existiert.
Wenn die Lizenzrückgabe rechtlich als Fehler des Verbands eingestuft wird und Vitesse formal nie aufgelöst war, könnte der Spieler nie vertragslos gewesen sein. Dann gilt es nicht als ablösefrei, sondern als Transfer.
3. Vertrauensschutz & Gutglaubensschutz
Der MSV hat den Spieler zu einem Zeitpunkt verpflichtet, als der abgebende Verein nicht existierte bzw. keine Lizenz hatte.
Juristisch kann sich der MSV daher auf einen Vertrauensschutz berufen:
Man durfte davon ausgehen, dass keine Entschädigungspflicht besteht, weil es keinen anspruchsberechtigten Verein gab.
Ex-ante Sichtweise: Maßgeblich ist, was zum Zeitpunkt des Transfers galt – nicht, was später passiert.
🧠 Fazit
Ob der MSV Duisburg nachträglich zahlen muss, hängt zentral davon ab, ob das Gerichtsurteil zur Lizenz von Vitesse rückwirkend oder nur für die Zukunft gilt.
Wenn es nicht rückwirkend ist, bestehen gute Argumente gegen eine Zahlungspflicht – insbesondere auf Basis von Vertrauensschutz und Rechtssicherheit.
Der Fall wirft eine sehr interessante Frage auf, bei der sportliches Verbandsrecht, Arbeitsrecht und Vertrauensschutzprinzipien zusammentreffen.
🎯 Ausgangslage zusammengefasst
Spieler Andy Visser wurde vom MSV Duisburg verpflichtet, nachdem Vitesse Arnheim die Lizenz entzogen wurde.
Zum Zeitpunkt des Transfers galt Vitesse nicht mehr als Profiverein (nach nationalem und ggf. FIFA-Standard).
Nun hat Vitesse gerichtlich die Lizenz zurückerstritten – es stellt sich also heraus, dass der Lizenzentzug unrechtmäßig war.
Die zentrale Frage lautet:
Muss der MSV Duisburg nachträglich noch eine Ausbildungsentschädigung an Vitesse zahlen, obwohl beim Transferzeitpunkt der Club als nicht-lizenziert galt?
🔍 Relevante rechtliche und sportrechtliche Grundlagen
1. FIFA-Reglement über Status und Transfer von Spielern (FIFA RSTP)
Art. 20 i. V. m. Anhang 4 regelt die Ausbildungsentschädigung.
Voraussetzungen:
Der Spieler ist unter 23 Jahre alt (bei Vertragsschluss).
Es handelt sich um einen internationalen Transfer.
Der Spieler war in einem anderen Verein ausgebildet worden.
Ziel: Ausbildung soll finanziell kompensiert werden, unabhängig davon, ob eine Ablöse fließt.
🔧 Juristische Kernfragen
1. War Vitesse zum Zeitpunkt des Transfers formal ein Ausbildungsverein?
Zum Zeitpunkt des Transfers hatte Vitesse keine Lizenz. Das heißt, sie konnten keinen Profispielerstatus vermitteln, was normalerweise Voraussetzung für eine Entschädigung ist.
Wenn die Lizenz nachträglich rückwirkend durch ein Gerichtsurteil wiederhergestellt wurde, stellt sich die Frage, ob Vitesse damit rückwirkend wieder als ausbildender Verein anzusehen ist.
→ Kernfrage: Gilt das Urteil rückwirkend oder nur ex nunc (ab jetzt)?
Bei Rückwirkung: Ausbildungsentschädigung wäre fällig.
Ohne Rückwirkung: MSV war im guten Glauben, dass der Verein nicht mehr anspruchsberechtigt ist → keine Entschädigung.
2. Gilt der Wechsel formal als „ablösefrei“ oder als „Transfer“?
Wenn der Spieler durch den Lizenzverlust vereinslos wurde, dann gilt der Transfer als ablösefrei – und es besteht grundsätzlich keine Ausbildungsentschädigung, wenn kein ausbildender Verein mehr existiert.
Wenn die Lizenzrückgabe rechtlich als Fehler des Verbands eingestuft wird und Vitesse formal nie aufgelöst war, könnte der Spieler nie vertragslos gewesen sein. Dann gilt es nicht als ablösefrei, sondern als Transfer.
3. Vertrauensschutz & Gutglaubensschutz
Der MSV hat den Spieler zu einem Zeitpunkt verpflichtet, als der abgebende Verein nicht existierte bzw. keine Lizenz hatte.
Juristisch kann sich der MSV daher auf einen Vertrauensschutz berufen:
Man durfte davon ausgehen, dass keine Entschädigungspflicht besteht, weil es keinen anspruchsberechtigten Verein gab.
Ex-ante Sichtweise: Maßgeblich ist, was zum Zeitpunkt des Transfers galt – nicht, was später passiert.
🧠 Fazit
Ob der MSV Duisburg nachträglich zahlen muss, hängt zentral davon ab, ob das Gerichtsurteil zur Lizenz von Vitesse rückwirkend oder nur für die Zukunft gilt.
Wenn es nicht rückwirkend ist, bestehen gute Argumente gegen eine Zahlungspflicht – insbesondere auf Basis von Vertrauensschutz und Rechtssicherheit.
Ende Gelände
Daraus würde ich schließen, dass der MSV erstmal nix zahlen muss. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die KI hier alles korrekt "recherchiert" hat.
07.09.2025 - 12:13 Uhr
Unabhängig davon stellen sich zu diesem Transfer viele Fragen, zumal wir nun formal 4 Mittelstürmer für eine Position haben.
Heike, Krüger, Töpken und Visser.
Das hat mich schon etwas irritiert. Genauer betrachtet konkurrieren wohl eher Krüger vs. Heike und Töpken vs. Visser.
Somit haben wir 2 Spielertypen mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Im Fall Krüger musste ich dazulernen, dass er wohl vorne ALLES spielen kann und Visser ein Perspentivspieler ist, den wir nur jetzt und unter diesen Bedingungen bekommen haben. Von daher bin ich nun voll dabei ....und .....
Endlich wieder ein Holländer!!!! 😄
Heike, Krüger, Töpken und Visser.
Das hat mich schon etwas irritiert. Genauer betrachtet konkurrieren wohl eher Krüger vs. Heike und Töpken vs. Visser.
Somit haben wir 2 Spielertypen mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Im Fall Krüger musste ich dazulernen, dass er wohl vorne ALLES spielen kann und Visser ein Perspentivspieler ist, den wir nur jetzt und unter diesen Bedingungen bekommen haben. Von daher bin ich nun voll dabei ....und .....
Endlich wieder ein Holländer!!!! 😄
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