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Aufsichtsrat

31.05.2010 - 14:00 Uhr
Aufsichtsrat |#1871
29.10.2024 - 18:19 Uhr
Zitat von dudley
Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von dudley

Wo du grad Schalke als Beispiel nennst... die haben ein riesiges Problem dadurch. Die Fans/Mitglieder stimmen einer Ausgliederung des Lizenzbereichs nicht zu und alles ist um den e.V. aufgebaut. So kann Schalke nicht gesund wirtschaften und es gibt auch nicht den Ausweg, den wir gegangen sind, indem wir KGaA-Anteile verkauft haben. Das fällt denen immer mehr auf die Füße. Und auch dort gibt es Parallelen zu uns, da die "Ultras" auf der MV in der Überzahl sind und so ihren Willen auch durchboxen können.

Es ist löblich von Eggert und Ohde, dass sie noch bleiben. Eine Neuwahl ist aber unumgänglich und das geht satzungsgemäß nur dann, wenn der AR beschlussunfähig ist oder abgewählt wird. Laut Satzung gibt es nur keine Mindestanzahl an AR-Mitgliedern - oder hab ich das überlesen irgendwo? Das würde gleichbedeutend damit sein, dass einer im AR ausreicht. Höchst fahrlässig, falls dem so ist. Ich habe zumindest nur gefunden, dass die AR-Sitzungen nur dann beschlussfähig sind, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Person ist das 1/1, also rechnerisch legitim.


Warum ist es löblich, dass Eggert/Ohde noch bleiben? Konnte ich nicht entnehmen und finde ich inhaltlich angesichts der Argumentation für den Rückzug der übrigen Mitglieder eher schwierig. .


Zur Beschlussfähigkeit des AR.

Der AR besteht gem § 22(1) der Satzung aus sieben Mitgliedern (zzgl. maximal vier Ersatzmitglieder).(9) Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtszeit aus, legt es sein Amt nieder oder ist es aus sonstigen Gründen nicht nur vorübergehend an der Amtsausübung gehindert, so tritt an seine Stelle das rangnächste Ersatzmitglied. Steht kein Ersatzmitglied mehr zur Verfügung, so bleibt der Sitz im Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Amtsperiode unbesetzt. (§ 22 9). Zur Beschlussfähigkeit müssen gem. §22 (8) mindestens zwei Drittel des Aufsichtsrats anwesend sein.

Kurzum: Der AR könnte kurzfristig wieder auf bis zu 6 Mitglieder anwachsen, sofern die Ersatzmitglieder Ihrerseits das Nachrücken nicht ablehnen.


Ohne die beiden hätten wir wohl kurzfristig keine Beschlussfähigkeit mehr bzgl der Trainerfrage.

Und zur Satzung:
7 + Nachrücker ist festgelegt als zu wählen. Nach der Wahl können alle möglichen Gründe den AR reduzieren. Es müssen ja nur 2/3 der AR-Mitglieder anwesend sein und außer der Bestellung des VV ist auch keine explizite Anzahl angegeben. Einer von einem sind mehr als 2/3 und somit beschlussfähig im Worst Case. Selbst 2 sind zu wenig für das operative Geschäft, wenn beide sich nicht grün sind. Dann kann einer immer den anderen durch Abwesenheit blockieren. Satzungsgemäß ist das aber eben nicht wirklich geregelt.

Das könnte ja mal jemand von den Mitgliedern, die hingehen, auf der MV erfragen. Notfalls muss man auf der nächsten MV eine Satzungsänderung einbringen. Glaube dafür ist es bei dieser MV zu spät.



Nein. Die Größe ist kein Wahlgröße, sondern die selbst gegebene Größe des Gremiums, in welcher dieser üblicherweise (fallweise Verhinderungen einzelner Mitglieder ausgenommen) arbeitetet. Dies geht auch sehr deutlich aus der Formulierung der Satzung hervor.
Zitat von § 22 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern.


Wenn von Zusammensetzung die Rede ist, meint das die Größe und (bei Hansa bis dato nicht) ggf. auch die Berücksichtigung von Stakeholdern, Anteilseigner, Arbeitnehmervertretern o.ä). Die vier Nachrücker sind ja auch konkret dafür da, im Falle des Ausscheidens einzellner Mitglieder die Sollgröße des AR weiter zu erhalten. Dies zur Größe.

Hier schließt sich dann auch ein Stück weit der Kreis zur Beschlussfähigkeit und Deinen Befürchtungen. "Zur Beschlussfähigkeit müssen mindestens zwei Drittel des Aufsichtsrats anwesend sein" in §22 (8) bezieht sich nicht auf 2/3 der verbliebenen AR-Mitglieder, sondern auf die Sollgröße nach §22 (1). Damit sollen ein möglichst valides Meinungsbild sichergestellt und ein Durchregieren einzelner Akteure verhindert werden.

Im aktuellen Fall läuft es auf eine Ergänzungswahl durch die MV auf Vorschlag des von ihr gebildeten Wahlausschusses gem. § 23 (3) hinaus.
Zitat von Satzung
Eine Ergänzungswahl ist ferner dann in einer Frist von einem Monat durchzuführen, wenn der Aufsichtsrat während einer laufenden Wahlperiode beschlussunfähig wird.


Die MV muss hier also in jedem Fall tätig werden, zumal ja auch die Abberufung der 5 scheidenden Mitglieder zur Befassung steht.
Aufsichtsrat |#1872
29.10.2024 - 18:34 Uhr
Zitat von Probetraining
Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.
Aufsichtsrat |#1873
29.10.2024 - 18:38 Uhr
Zitat von Wikinger1965
Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.
Aufsichtsrat |#1874
29.10.2024 - 18:43 Uhr
Zitat von Nikita1965
Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.
Aufsichtsrat |#1875
29.10.2024 - 18:50 Uhr
Zitat von HARO1965
Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.
Aufsichtsrat |#1876
29.10.2024 - 19:01 Uhr
Zitat von Nikita1965
Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.


Also alles wie gehabt, nur ein anderer Name?
Aufsichtsrat |#1877
29.10.2024 - 19:02 Uhr
Zitat von Nikita1965
Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.


Genau das wird doch so praktiziert, wenn ich mich jetzt nicht irre.

Du kannst es Vetorecht oder Zustimmung nennen. Inhaltlich bleibt es das selbe.
Aufsichtsrat |#1878
29.10.2024 - 19:17 Uhr
Zitat von Wikinger1965
Zitat von Nikita1965

Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.


Genau das wird doch so praktiziert, wenn ich mich jetzt nicht irre.

Du kannst es Vetorecht oder Zustimmung nennen. Inhaltlich bleibt es das selbe.


Wenn es keine Pflicht zur Zustimmung gibt, kann der Aufsichtsrat auf seine Funktion verzichten und vor allem, und darum geht es ja gerade: wenn er zurücktritt, ist man nicht handlungsunfähig.
Aufsichtsrat |#1879
29.10.2024 - 19:43 Uhr
Zitat von Nikita1965
Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.


Genau das wird doch so praktiziert, wenn ich mich jetzt nicht irre.

Du kannst es Vetorecht oder Zustimmung nennen. Inhaltlich bleibt es das selbe.


Wenn es keine Pflicht zur Zustimmung gibt, kann der Aufsichtsrat auf seine Funktion verzichten und vor allem, und darum geht es ja gerade: wenn er zurücktritt, ist man nicht handlungsunfähig.


Es gibt aber eine Kontrollpflicht. Hast du das nicht verstanden?tongue
Aufsichtsrat |#1880
29.10.2024 - 19:53 Uhr
Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von HARO1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Probetraining

Zitat von Wikinger1965

Zitat von Tomminho

Ich frag mal ganz laienhaft: Wieso muss der AR einem neuen Trainer überhaupt zustimmen? Man bestellt einen Sportdirektor, in dessen Aufgabenfeld die Trainerposition fällt. Wozu braucht es da dann noch den AR?
Wenn ich auf Arbeit einen Verantwortungsbereich bekomme, muss ich doch auch nicht bei jeder Entscheidung in diesem Bereich wieder zu meinem Chef laufen, um mir sein Okay zu holen. Ich bin eingesetzt, ich bin verantwortlich, ich entscheide.
Ich bin eigentlich verwundert, dass es solche Entscheidungswege gibt!


Weil der Aufsichtrat die Arbeit des Vorstand/Geschäftsführer zu kontrollieren hat. Man hat sich als Verein dazu entschieden sich gegenseitig durch diese Gremien zu kontrollieren.

Nicht jedes Beispiel kann man auf die „echte“ Welt drüber stülpen, weil es manchmal ganz anderen Bedingungen unterliegt.
Aber man könnte genauso fragen, warum muss ein Betriebsrat bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeiters zustimmen, obwohl Betriebsrat und Geschäftsführung sich dazu entschieden haben grundsätzlich neue Mitarbeiter einzustellen?

Ich habe mir heute genau die gleiche Frage gestellt wie @tomminho. Ich finde der Begriff Kontrolle heißt nicht gleich Zustimmungspflicht. Den Vorstand mit seinen Bereichen wie Vorsitz oder (aktuell nicht vorhanden) Sport kann man über andere Mechanismen "kontrollieren".

Das müsste dann aber dauerhaft und in einer regelmäßigen Form geschehen, nicht Anlass bezogen bei Entscheidungen. Letztlich ist dann die jeweilige Vertragsverlängerung oder Trennung die abschließende Variante der Kontrolle, wenn die Ergebnisse nicht passen oder Regeln nicht eingehalten werden. In der aktuellen Form finde ich das als Außenstehender auch ein bisschen viel operatives Geschäft. Dafür werden andere ausgiebig für bezahlt. Noch dazu fühlt es sich langsamer/schwerfälliger an.


Also ich würde sagen, Kontrolle heißt schon in gewisser weise Zustimmungspflicht. Denn wenn die Gegebenheiten einer Trainereinstellung erst dann durchleuchtet werden, wenn die Tinte trocken ist, dann ist der Zeitpunkt ja längst verpasst wo der AR seine Kontrollfunktion hätte ausüben können.
Kontrollfunktion heißt in dem Fall, alle Beteiligten drauf hinweisen dass das mögliche Gehalt von Trainer deutlich zu hoch ist oder der Vertrag deutlich zu lange läuft oder oder oder….
Denn die Kontrollfunktion bedeutet das Entscheidungen im Sinne des Vereins getroffen werden.


Ein Vetorecht würde vielleicht reichen.


Wie soll ein solches Recht denn arbeitsrechtlich und zivilrechtlich Bestand haben? Erst wird für 4Jahre unterschrieben bei Summe X und dann kommt der AR und legt sein Veto ein. Änderung des Vertrages auf 2 Jahre und Summe Y? Oder darf der Trainer dann zurücktreten und der Vorstand fängt von vorne an? Das klingt nicht praktikabel und rechtlich sicherlich nicht umsetzbar.


Ich verstehe das Problem nicht. Man könnte festschreiben, dass solche Entscheidungen wie eine Trainereinstellung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen und er dann das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist halt eine Stufe weniger streng, als wenn ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts geht.


Genau das wird doch so praktiziert, wenn ich mich jetzt nicht irre.

Du kannst es Vetorecht oder Zustimmung nennen. Inhaltlich bleibt es das selbe.


Wenn es keine Pflicht zur Zustimmung gibt, kann der Aufsichtsrat auf seine Funktion verzichten und vor allem, und darum geht es ja gerade: wenn er zurücktritt, ist man nicht handlungsunfähig.


Es gibt aber eine Kontrollpflicht. Hast du das nicht verstanden?tongue


Puh, ist diese Diskussion anstrengend. Es tauchte die Frage auf, warum das so ist und ob das auch anders gestaltet werden könnte. Aus aktuellem Anlass. Capice?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nikita1965 am 29.10.2024 um 19:56 Uhr bearbeitet
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