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Die Kurve

04.04.2013 - 17:27 Uhr
Die Kurve |#4771
14.03.2023 - 19:14 Uhr
Zitat von Forever_Hansa
Zitat von Hanseatenjoker

Woraus rauswerfen ? Also wenn jemand einen Hansaschal umhat oder Hansaklamotten ist er ja noch nicht automatisch Mitglied oder bei der Fanszene aktiv.


Aus den deutschen Stadien, Hausverbot bei der Bahn und wenn Mitglied auch aus dem Verein.

Das ist aber, wenn man es zu Ende denkt, auch wiederum schwierig!
Denn wo will man da die Grenze ziehen?

Stadionverbot für Vergehen im Stadion ist relativ klar und eindeutig zu handhaben.
Wenn wir aber Vergehen außerhalb des Stadions als Grundlage nehmen wollen, weil der Verein vielleicht (durchaus nachvollziehbar) die Haltung vertreten könnte, dass man solche Leute nicht im Stadion sehen will, wo soll dann da die Grenze gezogen werden? Muss man dann ein Führungszeugnis vorzeigen, wenn man ins Stadion will? Ist Fahrerflucht auf dem Rückweg vom Fußballspiel akzeptabel oder auch ein Grund für ein Stadionverbot?
Aus meiner Sicht öffnet man da eine Büchse, die man nicht mehr zu bekommt.

Da war Polizei vor Ort und es ist deren Aufgabe, die Tankstelle entweder zu schützen oder zumindest im Nachhinein die Täter zu ermitteln, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Da sollte sich Hansa aus meiner Sicht weitestgehend raushalten, weil man ansonsten fragwürdige Präzedenzfälle schafft.
Die Kurve |#4772
14.03.2023 - 19:47 Uhr
Zitat von Tomminho

Zitat von Forever_Hansa

Zitat von Hanseatenjoker

Woraus rauswerfen ? Also wenn jemand einen Hansaschal umhat oder Hansaklamotten ist er ja noch nicht automatisch Mitglied oder bei der Fanszene aktiv.


Aus den deutschen Stadien, Hausverbot bei der Bahn und wenn Mitglied auch aus dem Verein.

Das ist aber, wenn man es zu Ende denkt, auch wiederum schwierig!
Denn wo will man da die Grenze ziehen?

Stadionverbot für Vergehen im Stadion ist relativ klar und eindeutig zu handhaben.
Wenn wir aber Vergehen außerhalb des Stadions als Grundlage nehmen wollen, weil der Verein vielleicht (durchaus nachvollziehbar) die Haltung vertreten könnte, dass man solche Leute nicht im Stadion sehen will, wo soll dann da die Grenze gezogen werden? Muss man dann ein Führungszeugnis vorzeigen, wenn man ins Stadion will? Ist Fahrerflucht auf dem Rückweg vom Fußballspiel akzeptabel oder auch ein Grund für ein Stadionverbot?
Aus meiner Sicht öffnet man da eine Büchse, die man nicht mehr zu bekommt.

Da war Polizei vor Ort und es ist deren Aufgabe, die Tankstelle entweder zu schützen oder zumindest im Nachhinein die Täter zu ermitteln, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Da sollte sich Hansa aus meiner Sicht weitestgehend raushalten, weil man ansonsten fragwürdige Präzedenzfälle schafft.


Was im Stadion passiert kann mit Stadionverbot und nach deutschem Recht geahndet werden, alles außerhalb unterliegt nur dem deutschen Recht. Wie der Kollege schon schrieb, wo zieht man sonst die Grenze. Oder reicht es dann schon aus ein Sticker in seinem Portmonee von Hansa zu haben…. Anderer Vergleich, der natürlich ein bisschen hinkt aber es mMn trifft denn der Arbeitgeber wird ja auch nicht informiert, wenn man Bleistifte klaut..
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Eggstein am 14.03.2023 um 19:48 Uhr bearbeitet
Die Kurve |#4773
14.03.2023 - 20:05 Uhr
Zitat von Eggstein
Zitat von Tomminho

Zitat von Forever_Hansa

Zitat von Hanseatenjoker

Woraus rauswerfen ? Also wenn jemand einen Hansaschal umhat oder Hansaklamotten ist er ja noch nicht automatisch Mitglied oder bei der Fanszene aktiv.


Aus den deutschen Stadien, Hausverbot bei der Bahn und wenn Mitglied auch aus dem Verein.

Das ist aber, wenn man es zu Ende denkt, auch wiederum schwierig!
Denn wo will man da die Grenze ziehen?

Stadionverbot für Vergehen im Stadion ist relativ klar und eindeutig zu handhaben.
Wenn wir aber Vergehen außerhalb des Stadions als Grundlage nehmen wollen, weil der Verein vielleicht (durchaus nachvollziehbar) die Haltung vertreten könnte, dass man solche Leute nicht im Stadion sehen will, wo soll dann da die Grenze gezogen werden? Muss man dann ein Führungszeugnis vorzeigen, wenn man ins Stadion will? Ist Fahrerflucht auf dem Rückweg vom Fußballspiel akzeptabel oder auch ein Grund für ein Stadionverbot?
Aus meiner Sicht öffnet man da eine Büchse, die man nicht mehr zu bekommt.

Da war Polizei vor Ort und es ist deren Aufgabe, die Tankstelle entweder zu schützen oder zumindest im Nachhinein die Täter zu ermitteln, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Da sollte sich Hansa aus meiner Sicht weitestgehend raushalten, weil man ansonsten fragwürdige Präzedenzfälle schafft.


Was im Stadion passiert kann mit Stadionverbot und nach deutschem Recht geahndet werden, alles außerhalb unterliegt nur dem deutschen Recht. Wie der Kollege schon schrieb, wo zieht man sonst die Grenze. Oder reicht es dann schon aus ein Sticker in seinem Portmonee von Hansa zu haben…. Anderer Vergleich, der natürlich ein bisschen hinkt aber es mMn trifft denn der Arbeitgeber wird ja auch nicht informiert, wenn man Bleistifte klaut..


Ein Bayern Fan hat mal in Bielefeld für das überqueren einer roten Ampel ein Stadionverbot erhalten.

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„Sit intra te concordia et publica felicitas“
Die Kurve |#4774
14.03.2023 - 21:30 Uhr
Zitat von HROyal
Zitat von Eggstein

Zitat von Tomminho

Zitat von Forever_Hansa

Zitat von Hanseatenjoker

Woraus rauswerfen ? Also wenn jemand einen Hansaschal umhat oder Hansaklamotten ist er ja noch nicht automatisch Mitglied oder bei der Fanszene aktiv.


Aus den deutschen Stadien, Hausverbot bei der Bahn und wenn Mitglied auch aus dem Verein.

Das ist aber, wenn man es zu Ende denkt, auch wiederum schwierig!
Denn wo will man da die Grenze ziehen?

Stadionverbot für Vergehen im Stadion ist relativ klar und eindeutig zu handhaben.
Wenn wir aber Vergehen außerhalb des Stadions als Grundlage nehmen wollen, weil der Verein vielleicht (durchaus nachvollziehbar) die Haltung vertreten könnte, dass man solche Leute nicht im Stadion sehen will, wo soll dann da die Grenze gezogen werden? Muss man dann ein Führungszeugnis vorzeigen, wenn man ins Stadion will? Ist Fahrerflucht auf dem Rückweg vom Fußballspiel akzeptabel oder auch ein Grund für ein Stadionverbot?
Aus meiner Sicht öffnet man da eine Büchse, die man nicht mehr zu bekommt.

Da war Polizei vor Ort und es ist deren Aufgabe, die Tankstelle entweder zu schützen oder zumindest im Nachhinein die Täter zu ermitteln, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Da sollte sich Hansa aus meiner Sicht weitestgehend raushalten, weil man ansonsten fragwürdige Präzedenzfälle schafft.


Was im Stadion passiert kann mit Stadionverbot und nach deutschem Recht geahndet werden, alles außerhalb unterliegt nur dem deutschen Recht. Wie der Kollege schon schrieb, wo zieht man sonst die Grenze. Oder reicht es dann schon aus ein Sticker in seinem Portmonee von Hansa zu haben…. Anderer Vergleich, der natürlich ein bisschen hinkt aber es mMn trifft denn der Arbeitgeber wird ja auch nicht informiert, wenn man Bleistifte klaut..


Ein Bayern Fan hat mal in Bielefeld für das überqueren einer roten Ampel ein Stadionverbot erhalten.

Einem Bayernfan wird ein Stadionverbot in Bielefeld möglicherweise nicht so weh tun.

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Sonntag, 2. Juni 1991, Pokalfinale des NOFV, FC Hansa Rostock - Eisenhüttenstädter FC Stahl 1:0, Tor: Jens Wahl (43.) - Mein erstes Auswärtsspiel
"Fußball ist fast durchgängig emotionalisierter Horror." (Ror Wolf)
Die Kurve |#4775
14.03.2023 - 22:52 Uhr
Zitat von Eggstein
Zitat von Tomminho

Zitat von Forever_Hansa

Zitat von Hanseatenjoker

Woraus rauswerfen ? Also wenn jemand einen Hansaschal umhat oder Hansaklamotten ist er ja noch nicht automatisch Mitglied oder bei der Fanszene aktiv.


Aus den deutschen Stadien, Hausverbot bei der Bahn und wenn Mitglied auch aus dem Verein.

Das ist aber, wenn man es zu Ende denkt, auch wiederum schwierig!
Denn wo will man da die Grenze ziehen?

Stadionverbot für Vergehen im Stadion ist relativ klar und eindeutig zu handhaben.
Wenn wir aber Vergehen außerhalb des Stadions als Grundlage nehmen wollen, weil der Verein vielleicht (durchaus nachvollziehbar) die Haltung vertreten könnte, dass man solche Leute nicht im Stadion sehen will, wo soll dann da die Grenze gezogen werden? Muss man dann ein Führungszeugnis vorzeigen, wenn man ins Stadion will? Ist Fahrerflucht auf dem Rückweg vom Fußballspiel akzeptabel oder auch ein Grund für ein Stadionverbot?
Aus meiner Sicht öffnet man da eine Büchse, die man nicht mehr zu bekommt.

Da war Polizei vor Ort und es ist deren Aufgabe, die Tankstelle entweder zu schützen oder zumindest im Nachhinein die Täter zu ermitteln, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Da sollte sich Hansa aus meiner Sicht weitestgehend raushalten, weil man ansonsten fragwürdige Präzedenzfälle schafft.


Was im Stadion passiert kann mit Stadionverbot und nach deutschem Recht geahndet werden, alles außerhalb unterliegt nur dem deutschen Recht. Wie der Kollege schon schrieb, wo zieht man sonst die Grenze. Oder reicht es dann schon aus ein Sticker in seinem Portmonee von Hansa zu haben…. Anderer Vergleich, der natürlich ein bisschen hinkt aber es mMn trifft denn der Arbeitgeber wird ja auch nicht informiert, wenn man Bleistifte klaut..


Ich verstehe die Vorbehalte und kann sie verstehen. Allerdings kann der Verein für/mit dem DFB problemlos auch für fussballbezogene Vorfälle außerhalb des Stadions Stadionverbote verhängen. Einfach weil das ein privatrechtliches Ausüben des Hausrechtes ist und explizit zun Zweck der Gefahrenabwehr eingesetzt wird.

Meine Grenze wäre tatsächlich der Bezug zum Fussballspiel. Der ist bei An- und Abreise in der Gruppe klar gegeben. Überfälle auf Gastronomie, Kioske, Züge oder Polizei hat es bei uns leider schon öfter gegeben. Das sind eben auch die Leute, bei denen man in und um das Stadion mit Ärger rechnen muss. Damit wäre das Verbot ok. Das ist allerdings meine Grenze...
Die Kurve |#4776
15.03.2023 - 00:27 Uhr
Zitat von Hanseatenjoker
Und was machen wir eigentlich mit den Straftätern, die bewußt falsche Schals tragen ? Ist also der Verein für alle verantwortlich, die Fanutensilien tragen ?


Meinst du ernsthaft, da mischen sich Fans anderer Vereine in die Gruppe Hansafans, hängen sich einen Hansaschal um und klauen dann ne Bifi in der Tankstelle?
Das halte ich für recht unwahrscheinlich.

Das was da in Büchen abgegangen ist, war sicher maximal asozial. Mir wird die Rolle der Landes- und Bundespolizei da immer noch nicht so richtig klar. Die waren ja, wenn ich es richtig verstanden habe mit im Zug nach Büchen und auch auf dem Bahnhof. Dass man da vielleicht ein Auge werfen sollte, wenn ein Drittel der Leute zur Tanke zieht, wäre für mich eigentlich klar. Nun wurden ja so 40 Personalien aufgenommen. Die werden dann auch juristisch dafür belangt. Das werden jetzt aber auch keine Gefängnisstrafen sein, denn so peinlich und sinnlos die Aktion auch ist, es wurde Bier, Schnaps und Bifi geklaut. Ich glaube nicht, dass da jetzt große Prozesse angestrengt werden. Und dürfen die Personalien der Tiefflieger, die eine Tanke für einen Selbstbedienungsladen halten überhaupt an den Verein gehen? Das wäre ja die Grundlage dafür,dass der Verein mit Stadionverbot reagieren kann. Halte ich als Nicht-Jurist für rechtlich schwierig.
Gerne würde ich auch jeden dieser Assis aus dem Stadion und dem Verein haben, aber ich denke wirklich dass in diesem speziellen Fall dem Verein die Hânde gebunden sind.

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Die Kurve |#4777
15.03.2023 - 07:11 Uhr
Zitat von Mel14Siegtorson
Zitat von HROyal

Zitat von Eggstein

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Stadionverbot für Vergehen im Stadion ist relativ klar und eindeutig zu handhaben.
Wenn wir aber Vergehen außerhalb des Stadions als Grundlage nehmen wollen, weil der Verein vielleicht (durchaus nachvollziehbar) die Haltung vertreten könnte, dass man solche Leute nicht im Stadion sehen will, wo soll dann da die Grenze gezogen werden? Muss man dann ein Führungszeugnis vorzeigen, wenn man ins Stadion will? Ist Fahrerflucht auf dem Rückweg vom Fußballspiel akzeptabel oder auch ein Grund für ein Stadionverbot?
Aus meiner Sicht öffnet man da eine Büchse, die man nicht mehr zu bekommt.

Da war Polizei vor Ort und es ist deren Aufgabe, die Tankstelle entweder zu schützen oder zumindest im Nachhinein die Täter zu ermitteln, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Da sollte sich Hansa aus meiner Sicht weitestgehend raushalten, weil man ansonsten fragwürdige Präzedenzfälle schafft.


Was im Stadion passiert kann mit Stadionverbot und nach deutschem Recht geahndet werden, alles außerhalb unterliegt nur dem deutschen Recht. Wie der Kollege schon schrieb, wo zieht man sonst die Grenze. Oder reicht es dann schon aus ein Sticker in seinem Portmonee von Hansa zu haben…. Anderer Vergleich, der natürlich ein bisschen hinkt aber es mMn trifft denn der Arbeitgeber wird ja auch nicht informiert, wenn man Bleistifte klaut..


Ein Bayern Fan hat mal in Bielefeld für das überqueren einer roten Ampel ein Stadionverbot erhalten.

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Ein Stadionverbot gilt immer deutschlandweit bis runter in die 5. Liga..

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„Sit intra te concordia et publica felicitas“
Die Kurve |#4778
15.03.2023 - 09:33 Uhr
Zitat von HROyal
Zitat von Mel14Siegtorson

Zitat von HROyal

Zitat von Eggstein

Zitat von Tomminho

Zitat von Forever_Hansa

Zitat von Hanseatenjoker

Woraus rauswerfen ? Also wenn jemand einen Hansaschal umhat oder Hansaklamotten ist er ja noch nicht automatisch Mitglied oder bei der Fanszene aktiv.


Aus den deutschen Stadien, Hausverbot bei der Bahn und wenn Mitglied auch aus dem Verein.

Das ist aber, wenn man es zu Ende denkt, auch wiederum schwierig!
Denn wo will man da die Grenze ziehen?

Stadionverbot für Vergehen im Stadion ist relativ klar und eindeutig zu handhaben.
Wenn wir aber Vergehen außerhalb des Stadions als Grundlage nehmen wollen, weil der Verein vielleicht (durchaus nachvollziehbar) die Haltung vertreten könnte, dass man solche Leute nicht im Stadion sehen will, wo soll dann da die Grenze gezogen werden? Muss man dann ein Führungszeugnis vorzeigen, wenn man ins Stadion will? Ist Fahrerflucht auf dem Rückweg vom Fußballspiel akzeptabel oder auch ein Grund für ein Stadionverbot?
Aus meiner Sicht öffnet man da eine Büchse, die man nicht mehr zu bekommt.

Da war Polizei vor Ort und es ist deren Aufgabe, die Tankstelle entweder zu schützen oder zumindest im Nachhinein die Täter zu ermitteln, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Da sollte sich Hansa aus meiner Sicht weitestgehend raushalten, weil man ansonsten fragwürdige Präzedenzfälle schafft.


Was im Stadion passiert kann mit Stadionverbot und nach deutschem Recht geahndet werden, alles außerhalb unterliegt nur dem deutschen Recht. Wie der Kollege schon schrieb, wo zieht man sonst die Grenze. Oder reicht es dann schon aus ein Sticker in seinem Portmonee von Hansa zu haben…. Anderer Vergleich, der natürlich ein bisschen hinkt aber es mMn trifft denn der Arbeitgeber wird ja auch nicht informiert, wenn man Bleistifte klaut..


Ein Bayern Fan hat mal in Bielefeld für das überqueren einer roten Ampel ein Stadionverbot erhalten.

Einem Bayernfan wird ein Stadionverbot in Bielefeld möglicherweise nicht so weh tun.


Ein Stadionverbot gilt immer deutschlandweit bis runter in die 5. Liga..


Ah okay, danke für die Aufklärung. Das wusste ich nicht.

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"Fußball ist fast durchgängig emotionalisierter Horror." (Ror Wolf)
Die Kurve |#4779
15.03.2023 - 09:50 Uhr
Zitat von HROyal

Ein Stadionverbot gilt immer deutschlandweit bis runter in die 5. Liga..


Wirklich? Wo ist denn der rechtliche Unterschied zum Hausrecht, mit dem z.B. ein Türsteher jemanden nicht in die Disco lässt (er muss es noch nicht einmal begründen) und jedes Restaurant selbständig entscheiden kann, ob es einen Kunden bedienen möchte oder nicht?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nico_P am 15.03.2023 um 09:58 Uhr bearbeitet
Die Kurve |#4780
15.03.2023 - 09:56 Uhr
Ein Stadionverbot kann deutschlandweit gelten. Muss es aber nicht. Letztlich kann das Stadionverbot der Inhaber des Hausrechtes aussprechen. Wie genau das dann auf die komplette Bundesrepublik ausgeweitet werden kann, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass in drastischen Fällen hier mit dem DFB zusammengearbeitet wird.

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