| Geburtsdatum | 08.08.1996 |
|---|---|
| Alter | 30 |
| Nat. |
Dänemark |
| Größe | 1,95m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Mittelstürmer |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | FC Hansa Rostock |
Leistungsdaten: 25/26
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 42 | 26 | 4 | ||
![]() | 3. Liga | 33 | 15 | 3 | |
![]() | Mecklenburg-Vorpommern-Pokal | 5 | 11 | 1 | |
![]() | Europa League Quali | 2 | - | - | |
![]() | UECL Quali | 2 | - | - | |
Emil Holten [11]
05.09.2025 - 13:03 Uhr
19.05.2026 - 17:27 Uhr
Zitat von Nikita1965
Wo kommen diese beiden Aussagen eigentlich immer her? Eine Kaufoption bedeutet nach meinem Verständnis, dass Hansa sich entscheiden kann, ob sie den Spieler mitsamt seinem Vertrag (!) für eine festgeschriebene Ablösesumme übernimmt oder nicht. Holten hat ja schon seit 2024 und noch bis 2028 einen gültigen Vertrag in Elfsborg. Der wird, wenn er zu seinem Verein zurück gehen sollte, ja auch nicht nachverhandelt. Er wird dort exakt das Gehalt verdienen, wie vor seiner Leihe, denn der Vertrag läuft ja weiter. Bei uns verdient er entweder genau so viel oder etwas mehr. Manchmal übernimmt auch der Heimatverein noch einen Teil des Gehalts während der Leihe, so dass es nach der Festverpflichtung für den aufnehmenden Verein teurer werden kann als bisher.
Wenn Elfsborg und Holten unterschreiben haben, liegt es nun an Hansa, sich zu entscheiden, ob man die Option (nochmal: mitsamt Vertrag) zieht oder nicht.
Ähnlich ist es bei Vertragsklauseln, nach denen sich z.B. ein Vertrag bei soundso vielen Einsätzen automatisch verlängert. Da muss auch nicht nachverhandelt werden. Man hat sich schon ein Jahr vorher auf alle Vertragsdetails geeinigt und diesen per Unterschrift zugestimmt. Und wenn man die Saison seines Lebens gespielt hat, hat man trotzdem einen gültigen Vertrag, den man erst nach dessen Ablauf neu verhandeln kann.
Wirklich, ich möchte echt mal wissen, auf welcher Grundlage die Behauptung steht, dass man eine Kaufoption und einen Vertrag mit den Unterschriften aller Beteiligten hat, das Gehalt aber eine Blankostelle sein soll.
Und deshalb bin ich mir auch sicher, dass im Fall Haugen einfach eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Seiten Hansas aufgestellt wurde, die zu dem (bedauerlichen) Ergebnis geführt hat, dass der vereinbarte Kaufpreis und das vereinbarte Gehalt zu hoch wären, als dass man die Option ziehen hätte ziehen wollen.
Zitat von Raulinho7
Andererseits muss man sich dann aber auch mit der Spielerseite über einen Vertrag einigen. Das macht gewöhnlich noch nicht zu dem Zeitpunkt wo man sich eine Kaufoption sichert. Hier scheiterte es damals an den "finanziellen" Anforderungen bei Haugen. Das könnte allerdings auch ein Thema bei Holten werden.
Andererseits muss man sich dann aber auch mit der Spielerseite über einen Vertrag einigen. Das macht gewöhnlich noch nicht zu dem Zeitpunkt wo man sich eine Kaufoption sichert. Hier scheiterte es damals an den "finanziellen" Anforderungen bei Haugen. Das könnte allerdings auch ein Thema bei Holten werden.
Wo kommen diese beiden Aussagen eigentlich immer her? Eine Kaufoption bedeutet nach meinem Verständnis, dass Hansa sich entscheiden kann, ob sie den Spieler mitsamt seinem Vertrag (!) für eine festgeschriebene Ablösesumme übernimmt oder nicht. Holten hat ja schon seit 2024 und noch bis 2028 einen gültigen Vertrag in Elfsborg. Der wird, wenn er zu seinem Verein zurück gehen sollte, ja auch nicht nachverhandelt. Er wird dort exakt das Gehalt verdienen, wie vor seiner Leihe, denn der Vertrag läuft ja weiter. Bei uns verdient er entweder genau so viel oder etwas mehr. Manchmal übernimmt auch der Heimatverein noch einen Teil des Gehalts während der Leihe, so dass es nach der Festverpflichtung für den aufnehmenden Verein teurer werden kann als bisher.
Wenn Elfsborg und Holten unterschreiben haben, liegt es nun an Hansa, sich zu entscheiden, ob man die Option (nochmal: mitsamt Vertrag) zieht oder nicht.
Ähnlich ist es bei Vertragsklauseln, nach denen sich z.B. ein Vertrag bei soundso vielen Einsätzen automatisch verlängert. Da muss auch nicht nachverhandelt werden. Man hat sich schon ein Jahr vorher auf alle Vertragsdetails geeinigt und diesen per Unterschrift zugestimmt. Und wenn man die Saison seines Lebens gespielt hat, hat man trotzdem einen gültigen Vertrag, den man erst nach dessen Ablauf neu verhandeln kann.
Wirklich, ich möchte echt mal wissen, auf welcher Grundlage die Behauptung steht, dass man eine Kaufoption und einen Vertrag mit den Unterschriften aller Beteiligten hat, das Gehalt aber eine Blankostelle sein soll.
Und deshalb bin ich mir auch sicher, dass im Fall Haugen einfach eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Seiten Hansas aufgestellt wurde, die zu dem (bedauerlichen) Ergebnis geführt hat, dass der vereinbarte Kaufpreis und das vereinbarte Gehalt zu hoch wären, als dass man die Option ziehen hätte ziehen wollen.
Nein das ist nicht korrekt. Man übernimmt nicht den Vertrag des abgebenden Vereins mit dem Spieler (also nicht wie bei Trades z.B. in der NBA) sondern man einigt sich nur auf auf einen Wechsel vorab mit dem Verein. Wie lange und zu welchen Konditionen der Spieler dann seinen neuen Vertrag mit dem aufnehmenden Verein abschließt, muss separat verhandelt werden. Was sein kann ist, dass man bereits mit dem Spieler den Anschlussvertrag ausgehandelt hat und jetzt nicht neu verhandeln muss.
19.05.2026 - 18:25 Uhr
Zitat von hansafan_93
Nunja, in der Regel nimmt der Spieler bei einer Leihe keine Gehaltseinbußen in Kauf. Entweder übernimmt der leihende Verein das Gehalt komplett oder einigt sich mit dem abgebenden Verein auf eine prozentuale Aufteilung.
Inwieweit man bei einer Kaufoption tatsächlich den Vertrag "kauft", weiß ich nicht. Ich denke schon, dass so ein Vertrag entweder vor Abschluss der Leihe festgesetzt oder im Laufe der Saison verhandelt wird - was für mich mehr Sinn macht, denn deshalb gibt es ja gerade kurz vor Transferschluss meistens Leihen, um zu einem schnelleren Abschluss zu kommen und sich dann während der Saison Zeit lässt, darüber zu verhandeln. Wenn man sich darüber vorher oder bis zum Ablauf der Leihe einig wird, hat man mit der Kaufoption quasi ein klassisches "Vorkaufsrecht". Heißt, Verein X kann jetzt nicht sagen, er will Holten für 2 Mio. haben. Elfsborg müsste erst abfragen, ob Hansa die Kaufoption zieht, auch wenn diese nur bei 1 Mio. liegt (simples Beispiel!).
Am Ende des Tages darf der Spieler aber eigentlich auch selbst entscheiden, wo er hin möchte. Wenn er zB nicht bei Hansa bleiben will, dann wird Hansa wohl nicht die Kaufoption ziehen. Es sei denn, es gibt andere Absprachen, dass man ihn erstmal vom alten Verein abkauft, aber letztendlich dann teurer weiterverkauft. Ähnliches wird Aachen aller Voraussicht nach ja mit Schroers machen.
Zitat von Nikita1965
Wo kommen diese beiden Aussagen eigentlich immer her? Eine Kaufoption bedeutet nach meinem Verständnis, dass Hansa sich entscheiden kann, ob sie den Spieler mitsamt seinem Vertrag (!) für eine festgeschriebene Ablösesumme übernimmt oder nicht. Holten hat ja schon seit 2024 und noch bis 2028 einen gültigen Vertrag in Elfsborg. Der wird, wenn er zu seinem Verein zurück gehen sollte, ja auch nicht nachverhandelt. Er wird dort exakt das Gehalt verdienen, wie vor seiner Leihe, denn der Vertrag läuft ja weiter. Bei uns verdient er entweder genau so viel oder etwas mehr. Manchmal übernimmt auch der Heimatverein noch einen Teil des Gehalts während der Leihe, so dass es nach der Festverpflichtung für den aufnehmenden Verein teurer werden kann als bisher.
Wenn Elfsborg und Holten unterschreiben haben, liegt es nun an Hansa, sich zu entscheiden, ob man die Option (nochmal: mitsamt Vertrag) zieht oder nicht.
Ähnlich ist es bei Vertragsklauseln, nach denen sich z.B. ein Vertrag bei soundso vielen Einsätzen automatisch verlängert. Da muss auch nicht nachverhandelt werden. Man hat sich schon ein Jahr vorher auf alle Vertragsdetails geeinigt und diesen per Unterschrift zugestimmt. Und wenn man die Saison seines Lebens gespielt hat, hat man trotzdem einen gültigen Vertrag, den man erst nach dessen Ablauf neu verhandeln kann.
Wirklich, ich möchte echt mal wissen, auf welcher Grundlage die Behauptung steht, dass man eine Kaufoption und einen Vertrag mit den Unterschriften aller Beteiligten hat, das Gehalt aber eine Blankostelle sein soll.
Und deshalb bin ich mir auch sicher, dass es im Fall Haugen einfach eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Seiten Hansas aufgestellt wurde, die zu dem (bedauerlichen) Ergebnis geführt hat, dass der vereinbarte Kaufpreis und das vereinbarte Gehalt zu hoch wären, als dass man die Option ziehen hätte ziehen wollen.
Zitat von Raulinho7
Andererseits muss man sich dann aber auch mit der Spielerseite über einen Vertrag einigen. Das macht gewöhnlich noch nicht zu dem Zeitpunkt wo man sich eine Kaufoption sichert. Hier scheiterte es damals an den "finanziellen" Anforderungen bei Haugen. Das könnte allerdings auch ein Thema bei Holten werden.
Andererseits muss man sich dann aber auch mit der Spielerseite über einen Vertrag einigen. Das macht gewöhnlich noch nicht zu dem Zeitpunkt wo man sich eine Kaufoption sichert. Hier scheiterte es damals an den "finanziellen" Anforderungen bei Haugen. Das könnte allerdings auch ein Thema bei Holten werden.
Wo kommen diese beiden Aussagen eigentlich immer her? Eine Kaufoption bedeutet nach meinem Verständnis, dass Hansa sich entscheiden kann, ob sie den Spieler mitsamt seinem Vertrag (!) für eine festgeschriebene Ablösesumme übernimmt oder nicht. Holten hat ja schon seit 2024 und noch bis 2028 einen gültigen Vertrag in Elfsborg. Der wird, wenn er zu seinem Verein zurück gehen sollte, ja auch nicht nachverhandelt. Er wird dort exakt das Gehalt verdienen, wie vor seiner Leihe, denn der Vertrag läuft ja weiter. Bei uns verdient er entweder genau so viel oder etwas mehr. Manchmal übernimmt auch der Heimatverein noch einen Teil des Gehalts während der Leihe, so dass es nach der Festverpflichtung für den aufnehmenden Verein teurer werden kann als bisher.
Wenn Elfsborg und Holten unterschreiben haben, liegt es nun an Hansa, sich zu entscheiden, ob man die Option (nochmal: mitsamt Vertrag) zieht oder nicht.
Ähnlich ist es bei Vertragsklauseln, nach denen sich z.B. ein Vertrag bei soundso vielen Einsätzen automatisch verlängert. Da muss auch nicht nachverhandelt werden. Man hat sich schon ein Jahr vorher auf alle Vertragsdetails geeinigt und diesen per Unterschrift zugestimmt. Und wenn man die Saison seines Lebens gespielt hat, hat man trotzdem einen gültigen Vertrag, den man erst nach dessen Ablauf neu verhandeln kann.
Wirklich, ich möchte echt mal wissen, auf welcher Grundlage die Behauptung steht, dass man eine Kaufoption und einen Vertrag mit den Unterschriften aller Beteiligten hat, das Gehalt aber eine Blankostelle sein soll.
Und deshalb bin ich mir auch sicher, dass es im Fall Haugen einfach eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Seiten Hansas aufgestellt wurde, die zu dem (bedauerlichen) Ergebnis geführt hat, dass der vereinbarte Kaufpreis und das vereinbarte Gehalt zu hoch wären, als dass man die Option ziehen hätte ziehen wollen.
Nunja, in der Regel nimmt der Spieler bei einer Leihe keine Gehaltseinbußen in Kauf. Entweder übernimmt der leihende Verein das Gehalt komplett oder einigt sich mit dem abgebenden Verein auf eine prozentuale Aufteilung.
Inwieweit man bei einer Kaufoption tatsächlich den Vertrag "kauft", weiß ich nicht. Ich denke schon, dass so ein Vertrag entweder vor Abschluss der Leihe festgesetzt oder im Laufe der Saison verhandelt wird - was für mich mehr Sinn macht, denn deshalb gibt es ja gerade kurz vor Transferschluss meistens Leihen, um zu einem schnelleren Abschluss zu kommen und sich dann während der Saison Zeit lässt, darüber zu verhandeln. Wenn man sich darüber vorher oder bis zum Ablauf der Leihe einig wird, hat man mit der Kaufoption quasi ein klassisches "Vorkaufsrecht". Heißt, Verein X kann jetzt nicht sagen, er will Holten für 2 Mio. haben. Elfsborg müsste erst abfragen, ob Hansa die Kaufoption zieht, auch wenn diese nur bei 1 Mio. liegt (simples Beispiel!).
Am Ende des Tages darf der Spieler aber eigentlich auch selbst entscheiden, wo er hin möchte. Wenn er zB nicht bei Hansa bleiben will, dann wird Hansa wohl nicht die Kaufoption ziehen. Es sei denn, es gibt andere Absprachen, dass man ihn erstmal vom alten Verein abkauft, aber letztendlich dann teurer weiterverkauft. Ähnliches wird Aachen aller Voraussicht nach ja mit Schroers machen.
Habe ich ja geschrieben, dass Holten bei uns entweder genau das gleiche verdient, wie in Elfsborg, oder etwas mehr. Deshalb hat Holten dem Leihvertrag (inklusive Kaufoption) zugestimmt, logisch.
Und zum letzten Punkt: Nein, das sehe ich weiterhin nicht so fatalistisch, dass der Verein einfach passiv die Entscheidung des Spielers hinzunehmen hat. Der Fall Naderi hat es vorgemacht. Da musste schon ein extremes Angebot kommen, ehe Shapourzadeh nicht darauf bestanden hat, dass er seinen Vertrag bei uns erfüllt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nikita1965 am 19.05.2026 um 18:44 Uhr bearbeitet
19.05.2026 - 18:33 Uhr
Zitat von Raulinho7
Nein das ist nicht korrekt. Man übernimmt nicht den Vertrag des abgebenden Vereins mit dem Spieler (also nicht wie bei Trades z.B. in der NBA) sondern man einigt sich nur auf auf einen Wechsel vorab mit dem Verein. Wie lange und zu welchen Konditionen der Spieler dann seinen neuen Vertrag mit dem aufnehmenden Verein abschließt, muss separat verhandelt werden. Was sein kann ist, dass man bereits mit dem Spieler den Anschlussvertrag ausgehandelt hat und jetzt nicht neu verhandeln muss.
Zitat von Nikita1965
Wo kommen diese beiden Aussagen eigentlich immer her? Eine Kaufoption bedeutet nach meinem Verständnis, dass Hansa sich entscheiden kann, ob sie den Spieler mitsamt seinem Vertrag (!) für eine festgeschriebene Ablösesumme übernimmt oder nicht. Holten hat ja schon seit 2024 und noch bis 2028 einen gültigen Vertrag in Elfsborg. Der wird, wenn er zu seinem Verein zurück gehen sollte, ja auch nicht nachverhandelt. Er wird dort exakt das Gehalt verdienen, wie vor seiner Leihe, denn der Vertrag läuft ja weiter. Bei uns verdient er entweder genau so viel oder etwas mehr. Manchmal übernimmt auch der Heimatverein noch einen Teil des Gehalts während der Leihe, so dass es nach der Festverpflichtung für den aufnehmenden Verein teurer werden kann als bisher.
Wenn Elfsborg und Holten unterschreiben haben, liegt es nun an Hansa, sich zu entscheiden, ob man die Option (nochmal: mitsamt Vertrag) zieht oder nicht.
Ähnlich ist es bei Vertragsklauseln, nach denen sich z.B. ein Vertrag bei soundso vielen Einsätzen automatisch verlängert. Da muss auch nicht nachverhandelt werden. Man hat sich schon ein Jahr vorher auf alle Vertragsdetails geeinigt und diesen per Unterschrift zugestimmt. Und wenn man die Saison seines Lebens gespielt hat, hat man trotzdem einen gültigen Vertrag, den man erst nach dessen Ablauf neu verhandeln kann.
Wirklich, ich möchte echt mal wissen, auf welcher Grundlage die Behauptung steht, dass man eine Kaufoption und einen Vertrag mit den Unterschriften aller Beteiligten hat, das Gehalt aber eine Blankostelle sein soll.
Und deshalb bin ich mir auch sicher, dass im Fall Haugen einfach eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Seiten Hansas aufgestellt wurde, die zu dem (bedauerlichen) Ergebnis geführt hat, dass der vereinbarte Kaufpreis und das vereinbarte Gehalt zu hoch wären, als dass man die Option ziehen hätte ziehen wollen.
Zitat von Raulinho7
Andererseits muss man sich dann aber auch mit der Spielerseite über einen Vertrag einigen. Das macht gewöhnlich noch nicht zu dem Zeitpunkt wo man sich eine Kaufoption sichert. Hier scheiterte es damals an den "finanziellen" Anforderungen bei Haugen. Das könnte allerdings auch ein Thema bei Holten werden.
Andererseits muss man sich dann aber auch mit der Spielerseite über einen Vertrag einigen. Das macht gewöhnlich noch nicht zu dem Zeitpunkt wo man sich eine Kaufoption sichert. Hier scheiterte es damals an den "finanziellen" Anforderungen bei Haugen. Das könnte allerdings auch ein Thema bei Holten werden.
Wo kommen diese beiden Aussagen eigentlich immer her? Eine Kaufoption bedeutet nach meinem Verständnis, dass Hansa sich entscheiden kann, ob sie den Spieler mitsamt seinem Vertrag (!) für eine festgeschriebene Ablösesumme übernimmt oder nicht. Holten hat ja schon seit 2024 und noch bis 2028 einen gültigen Vertrag in Elfsborg. Der wird, wenn er zu seinem Verein zurück gehen sollte, ja auch nicht nachverhandelt. Er wird dort exakt das Gehalt verdienen, wie vor seiner Leihe, denn der Vertrag läuft ja weiter. Bei uns verdient er entweder genau so viel oder etwas mehr. Manchmal übernimmt auch der Heimatverein noch einen Teil des Gehalts während der Leihe, so dass es nach der Festverpflichtung für den aufnehmenden Verein teurer werden kann als bisher.
Wenn Elfsborg und Holten unterschreiben haben, liegt es nun an Hansa, sich zu entscheiden, ob man die Option (nochmal: mitsamt Vertrag) zieht oder nicht.
Ähnlich ist es bei Vertragsklauseln, nach denen sich z.B. ein Vertrag bei soundso vielen Einsätzen automatisch verlängert. Da muss auch nicht nachverhandelt werden. Man hat sich schon ein Jahr vorher auf alle Vertragsdetails geeinigt und diesen per Unterschrift zugestimmt. Und wenn man die Saison seines Lebens gespielt hat, hat man trotzdem einen gültigen Vertrag, den man erst nach dessen Ablauf neu verhandeln kann.
Wirklich, ich möchte echt mal wissen, auf welcher Grundlage die Behauptung steht, dass man eine Kaufoption und einen Vertrag mit den Unterschriften aller Beteiligten hat, das Gehalt aber eine Blankostelle sein soll.
Und deshalb bin ich mir auch sicher, dass im Fall Haugen einfach eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Seiten Hansas aufgestellt wurde, die zu dem (bedauerlichen) Ergebnis geführt hat, dass der vereinbarte Kaufpreis und das vereinbarte Gehalt zu hoch wären, als dass man die Option ziehen hätte ziehen wollen.
Nein das ist nicht korrekt. Man übernimmt nicht den Vertrag des abgebenden Vereins mit dem Spieler (also nicht wie bei Trades z.B. in der NBA) sondern man einigt sich nur auf auf einen Wechsel vorab mit dem Verein. Wie lange und zu welchen Konditionen der Spieler dann seinen neuen Vertrag mit dem aufnehmenden Verein abschließt, muss separat verhandelt werden. Was sein kann ist, dass man bereits mit dem Spieler den Anschlussvertrag ausgehandelt hat und jetzt nicht neu verhandeln muss.
Ich meinte nicht, dass man den Vertrag, sondern das Vertragsverhältnis vom abgebenden Verein übernimmt (war vielleicht ungenau formuliert). Natürlich zu den Konditionen, die man mit dem Spieler ausgehandelt hat, aber eben vor der Leihe.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nikita1965 am 19.05.2026 um 18:40 Uhr bearbeitet
19.05.2026 - 18:56 Uhr
Schaut man auf die Torjägerliste der 3. Liga, bleibt da eigentlich keiner der jeweiligen Top-Spieler in der Liga.
Cigerci und Engelhardt steigen mit Cottbus auf.
Taz wechselt nach Bochum.
Meißner steigt mit Osnabrück auf.
Gindorf und Schroers waren von der Alemannia nur geliehen.
Wenn man also die Chance hat Holten zu halten, dann muss man das auch machen. Auch wenn man dann finanziell tief in die Tasche greifen muss. Mit ihm als Strafraumstürmer hast du auch nächste Saison bereits 10 + X Tore abgedeckt. Hummel ist dagegen eher eine Wundertüte und Voglsammer leistungstechnisch auf dem absteigenden Ast. Und ob und wie schnell eine Neuverpflichtung als Stürmer einschlägt ist auch ungewiss.
Wie war es denn diese Saison? Zu Beginn war Haugen weg, Naderi verletzt und bei uns ging die ersten Spieltage vorm gegnerischen Tor gar nix. Und wie alle schon treffend festgestellt haben: Diese Punktverluste haben uns zum Schluss für den großen Wurf gefehlt.
Cigerci und Engelhardt steigen mit Cottbus auf.
Taz wechselt nach Bochum.
Meißner steigt mit Osnabrück auf.
Gindorf und Schroers waren von der Alemannia nur geliehen.
Wenn man also die Chance hat Holten zu halten, dann muss man das auch machen. Auch wenn man dann finanziell tief in die Tasche greifen muss. Mit ihm als Strafraumstürmer hast du auch nächste Saison bereits 10 + X Tore abgedeckt. Hummel ist dagegen eher eine Wundertüte und Voglsammer leistungstechnisch auf dem absteigenden Ast. Und ob und wie schnell eine Neuverpflichtung als Stürmer einschlägt ist auch ungewiss.
Wie war es denn diese Saison? Zu Beginn war Haugen weg, Naderi verletzt und bei uns ging die ersten Spieltage vorm gegnerischen Tor gar nix. Und wie alle schon treffend festgestellt haben: Diese Punktverluste haben uns zum Schluss für den großen Wurf gefehlt.
19.05.2026 - 19:10 Uhr
Zitat von Eiffhammer
Schaut man auf die Torjägerliste der 3. Liga, bleibt da eigentlich keiner der jeweiligen Top-Spieler in der Liga.
Cigerci und Engelhardt steigen mit Cottbus auf.
Taz wechselt nach Bochum.
Meißner steigt mit Osnabrück auf.
Gindorf und Schroers waren von der Alemannia nur geliehen.
Wenn man also die Chance hat Holten zu halten, dann muss man das auch machen. Auch wenn man dann finanziell tief in die Tasche greifen muss. Mit ihm als Strafraumstürmer hast du auch nächste Saison bereits 10 + X Tore abgedeckt. Hummel ist dagegen eher eine Wundertüte und Voglsammer leistungstechnisch auf dem absteigenden Ast. Und ob und wie schnell eine Neuverpflichtung als Stürmer einschlägt ist auch ungewiss.
Wie war es denn diese Saison? Zu Beginn war Haugen weg, Naderi verletzt und bei uns ging die ersten Spieltage vorm gegnerischen Tor gar nix. Und wie alle schon treffend festgestellt haben: Diese Punktverluste haben uns zum Schluss für den großen Wurf gefehlt.
Schaut man auf die Torjägerliste der 3. Liga, bleibt da eigentlich keiner der jeweiligen Top-Spieler in der Liga.
Cigerci und Engelhardt steigen mit Cottbus auf.
Taz wechselt nach Bochum.
Meißner steigt mit Osnabrück auf.
Gindorf und Schroers waren von der Alemannia nur geliehen.
Wenn man also die Chance hat Holten zu halten, dann muss man das auch machen. Auch wenn man dann finanziell tief in die Tasche greifen muss. Mit ihm als Strafraumstürmer hast du auch nächste Saison bereits 10 + X Tore abgedeckt. Hummel ist dagegen eher eine Wundertüte und Voglsammer leistungstechnisch auf dem absteigenden Ast. Und ob und wie schnell eine Neuverpflichtung als Stürmer einschlägt ist auch ungewiss.
Wie war es denn diese Saison? Zu Beginn war Haugen weg, Naderi verletzt und bei uns ging die ersten Spieltage vorm gegnerischen Tor gar nix. Und wie alle schon treffend festgestellt haben: Diese Punktverluste haben uns zum Schluss für den großen Wurf gefehlt.
Die Aufgabe ist es dann Spieler zu finden die seine Stärken noch besser in Szene setzen können und zusätzlich im besten Fall selbst für Gefahr sorgen.
In der 3 Liga gibt es keinen Stürmer der ein besseres Gefühl für gefährliche Räume hat als Holten, dazu ist sein Abschluss in diesen Situationen sehr gut.
28.05.2026 - 14:58 Uhr
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
28.05.2026 - 15:23 Uhr
Zitat von abseitsfalle
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.
28.05.2026 - 15:51 Uhr
Zitat von dudley
Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.
Zitat von abseitsfalle
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.
Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.
28.05.2026 - 15:56 Uhr
Zitat von Nikita1965
Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.
Zitat von dudley
Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.
Zitat von abseitsfalle
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.
Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.
Wie kommst du darauf? Das würde mich wundern.
28.05.2026 - 16:01 Uhr
Zitat von Nikita1965
Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.
Zitat von dudley
Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.
Zitat von abseitsfalle
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?
Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.
Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.
Das ist so nicht richtig. Die Ablösesumme beschreibt nur den Preisrahmen im Falle eines Wechsels/Verbleibs. Dies ersetzt nicht den notwendigen neuen Vertrag, welchem der Spieler selbstverständlich explizit gesondert zustimmen muss.
Kurz: Wenn der Spieler nicht will, kannst Du Optionen im vorherigen Vertrag haben, wie Du möchtest. Sind keine Leibeigenen oder Sklaven.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Blaues-Wunder am 28.05.2026 um 16:04 Uhr bearbeitet
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