FC Hansa Rostock FC Hansa Rostock
deadline-day banner
Emil Holten
Geburtsdatum 08.08.1996
Alter 30
Nat. Dänemark  Dänemark
Größe 1,95m
Vertrag bis 30.06.2028
Position Mittelstürmer
Fuß rechts
Akt. Verein FC Hansa Rostock

Leistungsdaten: 25/26

Wettbewerbwettbewerb
Insgesamt 42264
33153
5111
2--
2--

Emil Holten [11]

05.09.2025 - 13:03 Uhr
Emil Holten [11] |#301
28.05.2026 - 16:02 Uhr
Zitat von Sinti
Zitat von Nikita1965

Zitat von dudley

Zitat von abseitsfalle

Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?

Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.


Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.


Wie kommst du darauf? Das würde mich wundern.


Die Frage verwirrt mich, ehrlich gesagt. Eine Kaufoption bedeutet, dass der Verein vertraglich geregelt am Ende der Leihe die Option ziehen kann, den Spieler zu einem vorher festgesetzte Betrag zu kaufen. Option heißt: der Verein kann sagen: ja, mache ich, oder eben nicht. Das ist Teil des Vertrages, den alle drei Vertragsparteien unterzeichnet haben, da muss man auch nichts mehr verhandeln.
Emil Holten [11] |#302
28.05.2026 - 16:17 Uhr
Zitat von Nikita1965
Zitat von Sinti

Zitat von Nikita1965

Zitat von dudley

Zitat von abseitsfalle

Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?

Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.


Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.


Wie kommst du darauf? Das würde mich wundern.


Die Frage verwirrt mich, ehrlich gesagt. Eine Kaufoption bedeutet, dass der Verein vertraglich geregelt am Ende der Leihe die Option ziehen kann, den Spieler zu einem vorher festgesetzte Betrag zu kaufen. Option heißt: der Verein kann sagen: ja, mache ich, oder eben nicht. Das ist Teil des Vertrages, den alle drei Vertragsparteien unterzeichnet haben, da muss man auch nichts mehr verhandeln.


Bei Vertragsoptionen, Kaufpflichten oder Kaufoptionen im Profifußball gibt es oft eine Vielzahl an Klauseln und Bedingungen, die nach außen gar nicht vollständig bekannt sind. Deshalb lässt sich die Situation von außen häufig nur schwer eindeutig bewerten. Eine Kaufoption kann beispielsweise an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein – etwa an einen Aufstieg, eine bestimmte Anzahl an Einsätzen oder sportliche Ziele. Ebenso kann es sein, dass eine ursprünglich vereinbarte Ablösesumme unter veränderten Umständen plötzlich als zu hoch angesehen wird, etwa wenn der sportliche Erfolg ausbleibt oder sich die finanzielle Situation verändert. In solchen Fällen versuchen Vereine nicht selten, noch einmal nachzuverhandeln oder andere Lösungen zu finden. Genau deshalb sollte man bei solchen Themen vorsichtig sein mit vorschnellen Urteilen, weil es im Hintergrund viele unterschiedliche Szenarien, Klauseln und Verhandlungsmöglichkeiten geben kann.
Emil Holten [11] |#303
28.05.2026 - 16:19 Uhr
Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von Nikita1965

Zitat von dudley

Zitat von abseitsfalle

Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?

Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.


Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.


Das ist so nicht richtig. Die Ablösesumme beschreibt nur den Preisrahmen im Falle eines Wechsels/Verbleibs. Dies ersetzt nicht den notwendigen neuen Vertrag, welchem der Spieler selbstverständlich explizit gesondert zustimmen muss.

Kurz: Wenn der Spieler nicht will, kannst Du Optionen im vorherigen Vertrag haben, wie Du möchtest. Sind keine Leibeigenen oder Sklaven.


Ich mache das selten, aber in diesem Fall habe ich mal die KI befragt. Die meint:

"Wenn eine Kaufoption später „automatisch“ ausgeübt werden soll, wird der notwendige Anschlussvertrag meist schon bei Abschluss der Leihe vorbereitet oder direkt unterschrieben. Sonst hätte der kaufende Verein zwar eventuell das Recht gegenüber dem abgebenden Klub, den Spieler zu übernehmen, aber noch keinen gesicherten Arbeitsvertrag mit dem Spieler selbst.
Die DFL formuliert beim normalen Transferprozess auch klar:
„…einigt er sich mit seinem potenziellen zukünftigen Club auf einen Vertrag…“
Deshalb sind in der Praxis bei vielen Leihen mit Kaufoption die persönlichen Konditionen (Gehalt, Laufzeit etc.) bereits vorab fixiert. Es gibt aber keine zwingende Regel, dass jede Kaufoption automatisch einen vollständig unterschriebenen Anschlussvertrag enthalten muss.“

Mit anderen Worten: beides ist möglich. Ohne geregelten Anschlussvertrag hat eine Kaufoption in meinen Augen aber überhaupt keinen Sinn.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nikita1965 am 28.05.2026 um 16:27 Uhr bearbeitet
Emil Holten [11] |#304
28.05.2026 - 16:26 Uhr
Zitat von JokerHRO1965
Genau deshalb sollte man bei solchen Themen vorsichtig sein mit vorschnellen Urteilen, weil es im Hintergrund viele unterschiedliche Szenarien, Klauseln und Verhandlungsmöglichkeiten geben kann.


im Fall von Holten kann man auch die Aussagen von Amir für bare Münzen nehmen, der die Ausgangssituation ja sehr transparent beschrieben hat und diese und die anderen "offenen" Personalien generell ziemlich plausibel, offen und glaubwürdig dargelegt hat. Der Ball liegt bei Elfsborg.
Emil Holten [11] |#305
28.05.2026 - 16:53 Uhr
Zitat von Nikita1965

Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von Nikita1965

Zitat von dudley

Zitat von abseitsfalle

Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?

Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.


Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.


Das ist so nicht richtig. Die Ablösesumme beschreibt nur den Preisrahmen im Falle eines Wechsels/Verbleibs. Dies ersetzt nicht den notwendigen neuen Vertrag, welchem der Spieler selbstverständlich explizit gesondert zustimmen muss.

Kurz: Wenn der Spieler nicht will, kannst Du Optionen im vorherigen Vertrag haben, wie Du möchtest. Sind keine Leibeigenen oder Sklaven.


Ich mache das selten, aber in diesem Fall habe ich mal die KI befragt. Die meint:

"Wenn eine Kaufoption später „automatisch“ ausgeübt werden soll, wird der notwendige Anschlussvertrag meist schon bei Abschluss der Leihe vorbereitet oder direkt unterschrieben. Sonst hätte der kaufende Verein zwar eventuell das Recht gegenüber dem abgebenden Klub, den Spieler zu übernehmen, aber noch keinen gesicherten Arbeitsvertrag mit dem Spieler selbst.
Die DFL formuliert beim normalen Transferprozess auch klar:
„…einigt er sich mit seinem potenziellen zukünftigen Club auf einen Vertrag…“
Deshalb sind in der Praxis bei vielen Leihen mit Kaufoption die persönlichen Konditionen (Gehalt, Laufzeit etc.) bereits vorab fixiert. Es gibt aber keine zwingende Regel, dass jede Kaufoption automatisch einen vollständig unterschriebenen Anschlussvertrag enthalten muss.“

Mit anderen Worten: beides ist möglich. Ohne geregelten Anschlussvertrag hat eine Kaufoption in meinen Augen aber überhaupt keinen Sinn.


P.S.: So hat ja auch Aachen bei Schroers die Kaufoption offensichtlich ohne Nachverhandlung gezogen. Sonst wäre das nicht so schnell über die Bühne gegangen, zumal Schroers sich durchaus zu höherem berufen fühlt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Nikita1965 am 28.05.2026 um 16:56 Uhr bearbeitet
Emil Holten [11] |#306
28.05.2026 - 17:15 Uhr
Zitat von Nikita1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von Nikita1965

Zitat von dudley

Zitat von abseitsfalle

Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?

Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.


Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.


Das ist so nicht richtig. Die Ablösesumme beschreibt nur den Preisrahmen im Falle eines Wechsels/Verbleibs. Dies ersetzt nicht den notwendigen neuen Vertrag, welchem der Spieler selbstverständlich explizit gesondert zustimmen muss.

Kurz: Wenn der Spieler nicht will, kannst Du Optionen im vorherigen Vertrag haben, wie Du möchtest. Sind keine Leibeigenen oder Sklaven.


Ich mache das selten, aber in diesem Fall habe ich mal die KI befragt. Die meint:

"Wenn eine Kaufoption später „automatisch“ ausgeübt werden soll, wird der notwendige Anschlussvertrag meist schon bei Abschluss der Leihe vorbereitet oder direkt unterschrieben. Sonst hätte der kaufende Verein zwar eventuell das Recht gegenüber dem abgebenden Klub, den Spieler zu übernehmen, aber noch keinen gesicherten Arbeitsvertrag mit dem Spieler selbst.
Die DFL formuliert beim normalen Transferprozess auch klar:
„…einigt er sich mit seinem potenziellen zukünftigen Club auf einen Vertrag…“
Deshalb sind in der Praxis bei vielen Leihen mit Kaufoption die persönlichen Konditionen (Gehalt, Laufzeit etc.) bereits vorab fixiert. Es gibt aber keine zwingende Regel, dass jede Kaufoption automatisch einen vollständig unterschriebenen Anschlussvertrag enthalten muss.“

Mit anderen Worten: beides ist möglich. Ohne geregelten Anschlussvertrag hat eine Kaufoption in meinen Augen aber überhaupt keinen Sinn.


P.S.: So hat ja auch Aachen bei Schroers die Kaufoption offensichtlich ohne Nachverhandlung gezogen. Sonst wäre das nicht so schnell über die Bühne gegangen, zumal Schroers sich durchaus zu höherem berufen fühlt.


Aachen musste nicht Arminia Bielefeld nachverhandeln, da der Preisrahmen per KO definiert. Zu verhandeln waren die Konditionen des neuen Vertrages (sofern nicht im Vorfeld geregelt). Diesem Vertrag muss der Spieler für einen endgültigen Wechsel zustimmen, könnte jedoch auch ablehnen. Die KO ist primär eine Vereinbarung zwischen den Vereinen, für den Spieler nicht direkt bindend. Auch Schroers hat ein neues Vertragswerk unterschrieben, nachdem man sich zuvor über die Bedingungen geeinigt hatte.

Damit wird der bislang von Arminia Bielefeld ausgeliehene Offensivspieler fest verpflichtet und unterschreibt einen Vertrag bis 2029.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Blaues-Wunder am 28.05.2026 um 17:27 Uhr bearbeitet
Emil Holten [11] |#307
28.05.2026 - 17:32 Uhr
Zitat von Blaues-Wunder
Zitat von Nikita1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von Nikita1965

Zitat von dudley

Zitat von abseitsfalle

Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?

Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.


Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.


Das ist so nicht richtig. Die Ablösesumme beschreibt nur den Preisrahmen im Falle eines Wechsels/Verbleibs. Dies ersetzt nicht den notwendigen neuen Vertrag, welchem der Spieler selbstverständlich explizit gesondert zustimmen muss.

Kurz: Wenn der Spieler nicht will, kannst Du Optionen im vorherigen Vertrag haben, wie Du möchtest. Sind keine Leibeigenen oder Sklaven.


Ich mache das selten, aber in diesem Fall habe ich mal die KI befragt. Die meint:

"Wenn eine Kaufoption später „automatisch“ ausgeübt werden soll, wird der notwendige Anschlussvertrag meist schon bei Abschluss der Leihe vorbereitet oder direkt unterschrieben. Sonst hätte der kaufende Verein zwar eventuell das Recht gegenüber dem abgebenden Klub, den Spieler zu übernehmen, aber noch keinen gesicherten Arbeitsvertrag mit dem Spieler selbst.
Die DFL formuliert beim normalen Transferprozess auch klar:
„…einigt er sich mit seinem potenziellen zukünftigen Club auf einen Vertrag…“
Deshalb sind in der Praxis bei vielen Leihen mit Kaufoption die persönlichen Konditionen (Gehalt, Laufzeit etc.) bereits vorab fixiert. Es gibt aber keine zwingende Regel, dass jede Kaufoption automatisch einen vollständig unterschriebenen Anschlussvertrag enthalten muss.“

Mit anderen Worten: beides ist möglich. Ohne geregelten Anschlussvertrag hat eine Kaufoption in meinen Augen aber überhaupt keinen Sinn.


P.S.: So hat ja auch Aachen bei Schroers die Kaufoption offensichtlich ohne Nachverhandlung gezogen. Sonst wäre das nicht so schnell über die Bühne gegangen, zumal Schroers sich durchaus zu höherem berufen fühlt.


Aachen musste nicht Arminia Bielefeld nachverhandeln, da der Preisrahmen per KO definiert. Zu verhandeln waren die Konditionen des neuen Vertrages (sofern nicht im Vorfeld geregelt). Diesem Vertrag muss der Spieler für einen endgültigen Wechsel zustimmen, könnte jedoch auch ablehnen. Die KO ist primär eine Vereinbarung zwischen den Vereinen, für den Spieler nicht direkt bindend. Auch Schroers hat ein neues Vertragswerk unterschrieben, nachdem man sich zuvor über die Bedingungen geeinigt hatte.

Damit wird der bislang von Arminia Bielefeld ausgeliehene Offensivspieler fest verpflichtet und unterschreibt einen Vertrag bis 2029.


Das steht da nicht und ich glaube es nicht. Denn wie gesagt, wäre das nicht so schnell gegangen, zumal Schroers ja gesagt hat, dass er eigentlich lieber höher spielen möchte.
Emil Holten [11] |#308
28.05.2026 - 18:19 Uhr
Zitat von Nikita1965
Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von Nikita1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von Nikita1965

Zitat von dudley

Zitat von abseitsfalle

Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?

Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.


Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.


Das ist so nicht richtig. Die Ablösesumme beschreibt nur den Preisrahmen im Falle eines Wechsels/Verbleibs. Dies ersetzt nicht den notwendigen neuen Vertrag, welchem der Spieler selbstverständlich explizit gesondert zustimmen muss.

Kurz: Wenn der Spieler nicht will, kannst Du Optionen im vorherigen Vertrag haben, wie Du möchtest. Sind keine Leibeigenen oder Sklaven.


Ich mache das selten, aber in diesem Fall habe ich mal die KI befragt. Die meint:

"Wenn eine Kaufoption später „automatisch“ ausgeübt werden soll, wird der notwendige Anschlussvertrag meist schon bei Abschluss der Leihe vorbereitet oder direkt unterschrieben. Sonst hätte der kaufende Verein zwar eventuell das Recht gegenüber dem abgebenden Klub, den Spieler zu übernehmen, aber noch keinen gesicherten Arbeitsvertrag mit dem Spieler selbst.
Die DFL formuliert beim normalen Transferprozess auch klar:
„…einigt er sich mit seinem potenziellen zukünftigen Club auf einen Vertrag…“
Deshalb sind in der Praxis bei vielen Leihen mit Kaufoption die persönlichen Konditionen (Gehalt, Laufzeit etc.) bereits vorab fixiert. Es gibt aber keine zwingende Regel, dass jede Kaufoption automatisch einen vollständig unterschriebenen Anschlussvertrag enthalten muss.“

Mit anderen Worten: beides ist möglich. Ohne geregelten Anschlussvertrag hat eine Kaufoption in meinen Augen aber überhaupt keinen Sinn.


P.S.: So hat ja auch Aachen bei Schroers die Kaufoption offensichtlich ohne Nachverhandlung gezogen. Sonst wäre das nicht so schnell über die Bühne gegangen, zumal Schroers sich durchaus zu höherem berufen fühlt.


Aachen musste nicht Arminia Bielefeld nachverhandeln, da der Preisrahmen per KO definiert. Zu verhandeln waren die Konditionen des neuen Vertrages (sofern nicht im Vorfeld geregelt). Diesem Vertrag muss der Spieler für einen endgültigen Wechsel zustimmen, könnte jedoch auch ablehnen. Die KO ist primär eine Vereinbarung zwischen den Vereinen, für den Spieler nicht direkt bindend. Auch Schroers hat ein neues Vertragswerk unterschrieben, nachdem man sich zuvor über die Bedingungen geeinigt hatte.

Damit wird der bislang von Arminia Bielefeld ausgeliehene Offensivspieler fest verpflichtet und unterschreibt einen Vertrag bis 2029.


Das steht da nicht und ich glaube es nicht. Denn wie gesagt, wäre das nicht so schnell gegangen, zumal Schroers ja gesagt hat, dass er eigentlich lieber höher spielen möchte.


Was Du glaubst, ist Dir überlassen. Dort steht allerdings, dass der Spieler einen Vertrag bis 2029 unterschrieben hat = der Vertrag wird rechtswirksam durch eine beidseitige Willenserklärung. Im Falle der von Dir suggerierten Kaufoption ohne Einflussmöglichkeit durch den Spieler, wäre allein schon die vom Verein selbst erwähnte Unterschrift "...unterschreibt einen Vertrag bis 2029" unter den Vertrag überflüssig, da die vorherigen Arbeitspapiere den entsprechend bindenden Anschlussvertrag bereits beinhaltet hätten = die Unterschrift des Spielers und damit seine rechtliche Zustimmung bereits zu Leihbeginn erfolgte. In jedem Fall hat der Spieler für seinen Wechsel unterschrieben.
Dies bedeutet regelmäßig nicht, dass der Vertrag erfüllt wird. Wenn nun im Pyramidenprinzip wiederum größere Vereine mit viel Geld winken und der Spieler seinerseits im Kopf woanders ist, können sich Dinge schnell ändern, siehe Naderi. Bei Schroers kann ich mir allerdings keinen solchen Transferwahnsinn vorstellen.
Emil Holten [11] |#309
28.05.2026 - 18:21 Uhr
Zitat von Nikita1965

Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von Nikita1965

Zitat von Nikita1965

Zitat von Blaues-Wunder

Zitat von Nikita1965

Zitat von dudley

Zitat von abseitsfalle

Ist seine ablöse festgeschrieben? Oder zieht man nun die Naderi Kohle aus Amirs Taschen?

Im Normalfall festgeschrieben im Leihvertrag. Aber wenn der Spieler sich zu höherem berufen fühlt, kannste nix machen.


Na ja, die Kaufoption kannst du natürlich ziehen und da kann der Spieler nix machen.


Das ist so nicht richtig. Die Ablösesumme beschreibt nur den Preisrahmen im Falle eines Wechsels/Verbleibs. Dies ersetzt nicht den notwendigen neuen Vertrag, welchem der Spieler selbstverständlich explizit gesondert zustimmen muss.

Kurz: Wenn der Spieler nicht will, kannst Du Optionen im vorherigen Vertrag haben, wie Du möchtest. Sind keine Leibeigenen oder Sklaven.


Ich mache das selten, aber in diesem Fall habe ich mal die KI befragt. Die meint:

"Wenn eine Kaufoption später „automatisch“ ausgeübt werden soll, wird der notwendige Anschlussvertrag meist schon bei Abschluss der Leihe vorbereitet oder direkt unterschrieben. Sonst hätte der kaufende Verein zwar eventuell das Recht gegenüber dem abgebenden Klub, den Spieler zu übernehmen, aber noch keinen gesicherten Arbeitsvertrag mit dem Spieler selbst.
Die DFL formuliert beim normalen Transferprozess auch klar:
„…einigt er sich mit seinem potenziellen zukünftigen Club auf einen Vertrag…“
Deshalb sind in der Praxis bei vielen Leihen mit Kaufoption die persönlichen Konditionen (Gehalt, Laufzeit etc.) bereits vorab fixiert. Es gibt aber keine zwingende Regel, dass jede Kaufoption automatisch einen vollständig unterschriebenen Anschlussvertrag enthalten muss.“

Mit anderen Worten: beides ist möglich. Ohne geregelten Anschlussvertrag hat eine Kaufoption in meinen Augen aber überhaupt keinen Sinn.


P.S.: So hat ja auch Aachen bei Schroers die Kaufoption offensichtlich ohne Nachverhandlung gezogen. Sonst wäre das nicht so schnell über die Bühne gegangen, zumal Schroers sich durchaus zu höherem berufen fühlt.


Aachen musste nicht Arminia Bielefeld nachverhandeln, da der Preisrahmen per KO definiert. Zu verhandeln waren die Konditionen des neuen Vertrages (sofern nicht im Vorfeld geregelt). Diesem Vertrag muss der Spieler für einen endgültigen Wechsel zustimmen, könnte jedoch auch ablehnen. Die KO ist primär eine Vereinbarung zwischen den Vereinen, für den Spieler nicht direkt bindend. Auch Schroers hat ein neues Vertragswerk unterschrieben, nachdem man sich zuvor über die Bedingungen geeinigt hatte.

Damit wird der bislang von Arminia Bielefeld ausgeliehene Offensivspieler fest verpflichtet und unterschreibt einen Vertrag bis 2029.


Das steht da nicht und ich glaube es nicht. Denn wie gesagt, wäre das nicht so schnell gegangen, zumal Schroers ja gesagt hat, dass er eigentlich lieber höher spielen möchte.


Bin ich froh, wenn dieses Märchen vom bereits unterschriebenen Vertrag bei einer Kaufoption endlich stirbt. Egal wie oft man es erwähnt, dass es eben nicht so ist, wird dieser Mythos immer wieder hoch geholt.

Aber gut, gegen "ich glaube es nicht" kann man dann am Ende des Tages halt auch nichts mehr machen.

Btw, belass es ruhig dabei, dass du weiterhin keine KI nutzt. KI wird gefüttert von allen Texten aus dem Internet. Beispielsweise auch diesem Forum hier. Wenn ich und andere Leute jetzt also oft genug behaupten, dass Emil Holten ein 19-Jähriger Franzose ist, dann wird dir eine KI auch irgendwann sagen, dass Emil Holten ein 19-Jähriger Franzose ist.
Weil in Foren wie hier auch immer wieder sowohl behauptet wird, dass es bei einer KO bereits einen unterschriftsreifen Vertrag gibt und andere Leute behaupten, dass es solch einen eben nicht gibt, spuckt dir die KI deshalb auch einfach beide Antworten aus und deshalb bringt dich das hier auch nicht weiter. Glaub es oder nicht, aber deine KI hat mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit nicht bei Amir oder einer anderen vertrauenswürdigen Quelle angerufen, bevor sie dir eine Antwort gab.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Testron am 28.05.2026 um 18:22 Uhr bearbeitet
Emil Holten [11] |#310
29.05.2026 - 07:59 Uhr
Kaufoption: Vertrag *kann* vorab ausgehandelt worden sein, muss aber nicht. Wird auch eher selten gemacht.
Kaufpflicht: Vertrag ist idR bereits ausgehandelt und unterschrieben.

Amir hat auch offenbar die Angewohnheit, solche Optionen nicht direkt ziehen zu wollen, um in Nachverhandlungen zu gehen. Wenn der Ball jetzt wieder beim anderen Verein liegt, scheint das auch hier wieder so zu sein.

•     •     •

Never underestimate the power of stupid people in large groups.

"Fein, dass wir Musik haben.. jetzt gibts die Ohrfeigen im Takt." - Bud Spencer


  Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?

  Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
  Diesen Beitrag alarmieren
  Diesen Beitrag alarmieren
  Diesen Beitrag alarmieren
  Lesezeichen
  Abonnierte Threads
  Guter Beitrag
  Guter Beitrag
  Guter Beitrag
  Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.
Widerruf Tracking & Cookies

Du hast erfolgreich deine Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die du zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt hast. Du kannst dich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden. Bitte beachte, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wende dich diesbezüglich an datenschutz@transfermarkt.de.